Zugangsgesuch NDB: Anzapfen von Schweizer Leitungen
21. Mai 2015: Zugangsgesuch @ Generalsekretariat VBS
Sehr geehrte Damen und Herren
\
\
Der Blick Online berichtet heute, Swisscom-Leitungen seien auf einer NSA-Abhörliste:
\
\
http://www.blick.ch/news/politik/oesis-behaupten-nsa-attacke-auf-die-swisscom-id3782784.html
\
\
Gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
\
BGÖ möchte der Chaos Computer Club Zürich CCCZH in Erfahrung bringen, ob der
\
Nachrichtendienst des Bundes NDB
\
\
(1) davon wusste, dass Leitungen auf Schweizer Boden Teil ausländischer Kabelaufklärung sind;
\
(2) konkret davon wusste, dass Schweizer Leitungen der Swisscom Teil ausländischer Kabelaufklärung sind;
\
(3) ob sodann der NDB dabei half, entsprechende Leitungen gemäss (1) und (2) in
\
einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit mit
\
ausländischen Partnerdiensten oder
\
Fernmeldedienstanbietern (wie etwa der Swisscom gemäss (2)) ausländischer Spionage zu unterstellen;
\
(4) ob der NDB für mögliche Dienstleistungen gemäss (3) Gegenleistungen
\
irgendwelcher Art erhalten hat;
\
(5) ob der NDB Kommunikationsinhalte aus der unter (1) oder (2) gewonnenen
\
Kabelaufklärung von ausländischen Partnerdiensten in direkter oder indirekter
\
Zusammenarbeit erhalten hat;
\
(6) ob der NDB schliesslich die möglichen unter (5) erhaltenen Daten im Rahmen
\
eines allfälligen Datenaustausches oder Geldtransfers an die ausländischen
\
Partnerdienste
\
beschafft hat bzw. ob der NDB dafür andere Gegenleistungen irgendwelcher Art
\
erbracht hat.
\
\
Danke für jede raschmöglichste Antwort und der Öffentlichmachung allfälliger
\
amtlicher Dokumente.
\
\
Für den CCCZH
\
\
[...]
4. Juni 2015: Antwort vom Nachrichtendienst des Bundes NDB
Sehr geehrter Herr [...]
\
\
\
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 21. Mai 2015. Darin verweisen Sie auf
\
den Blick-Artikel „NSA-Attacke auf die Swisscom!“ und stellen verschiedene
\
Frage, die wir gerne wie folgt beantworten:
\
\
\
\
Fragen 1 und 2
\
\
Das Wissen über die Möglichkeit des Ableitens von Daten bei Internetknoten
\
ist spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden allgemein als modus
\
operandi ausländischer Nachrichtendienste bekannt (vgl. z.B. Wikipedia). Der
\
genannte Artikel betrifft offenbar den Internetknoten Frankfurt. Der NDB hat
\
keine Kenntnis, dass dabei Aktivitäten auf Schweizer Boden stattgefunden
\
haben.
\
\
\
\
Fragen 3 und 4
\
\
Nein.
\
\
\
\
Fragen 5 und 6
\
\
Der NDB kennt bei Informationen, die er von ausländischen
\
Nachrichtendiensten erhält, die Quellen nicht, da diese von den Diensten
\
geheim gehalten werden. Es ist deshalb möglich, dass der NDB vereinzelt
\
Informationen aus ausländischer Kabelaufklärung erhält. Der NDB bearbeitet
\
nur Daten von ausländischen Diensten, zu deren Bearbeitung er nach den
\
schweizerischen Rechtsgrundlagen befugt ist. Da der NDB keine Kompetenzen
\
zur Durchführung eigener Kabelaufklärung hat, findet diesbezüglich auch
\
keine Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten statt.
\
\
\
\
Amtliche Dokumente/Stellungnahme
\
\
Es gibt im Zusammenhang mit dem genannten Zeitungsartikel stehende
\
Dokumente. Soweit sie dem BGÖ unterstehen, sind sie klassifiziert und
\
betreffen laufende Abklärungen, weshalb der NDB die Einsicht in Anwendung
\
von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, b, c und d BGÖ verweigert: Mit einer
\
Zugangsgewährung würde der behördliche Wissensstand offengelegt, womit eine
\
Gefährdung der Entscheidungsfreiheit bzw. allfälliger Massnahmen einher
\
ginge.
\
\
Sollten Sie mit der vorliegenden Stellungnahme nicht einverstanden sein, so
\
können Sie gemäss Artikel 13 BGÖ ein Schlichtungsverfahren verlangen. Der
\
Schlichtungsantrag muss schriftlich innert 20 Tagen seit Erhalt dieser
\
Stellungnahme an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten,
\
Feldeggweg 1, 3003 Bern, gerichtet werden.
\
\
\
\
\
\
Freundliche Grüsse
\
\
[...]