Vereinsversammlung vom 20. Januar 2007

  • DOCK18, Grubenstrasse 18, CH-8045 Zürich
  • 20.01.2007, ab 13:30 bis rund 15:45

Teilnehmer

  • 9 Mitglieder (dabei alle Vorstandsmitglieder)

Traktanden

Diese wurden am 12.01.2007 kundgetan an die
zuerich-announce@,
danach aber am 16. und 17.01.2007 in einer verwirrenden, eher
undurchsichtigen Aktion des Vorstands verändert
und ergänzt, weshalb hier eine bereinigte Liste angeführt wird.

Die Traktanden sind die Folgenden:

  1. Begrüssung durch den Vorstandsvorsitzenden oder bei Abwesenheit eines
    anderen Vorstandsmitglieds, Anwesenheitsprüfung des Protokollführenden,
    Bestimmung des Gesprächsführenden, eventuelle Bestimmung des
    Protokollführenden (bei Abwesenheit) und los

  2. Annahme des Erfastatus

    1. Einführung der Doppelmitgliedschaft mit Mitgliederverwaltung in
      Zürich; Belassung allerdings der nur-einfachen Mitgliedschaft. Kosten
      der Doppelmitgliedschaft betragen EUR 3 / Mitglied
    2. Erhöhung des Mitgliederbeitrags von CHF 10.– auf CHF 15.–, um die
      Doppelmitgliedschaft zu finanzieren
    3. Änderung des Namens in z.B. “Chaos Computer Club Zürich” und
      womöglich einer zu bestimmenden Abkürzung; Vorschläge sind vorhanden
    4. Annahme eines neuen Logos für den Erfakreis Zürich; Vorschläge sind
      vorhanden
  3. Annahme des Mitgliederformulars zur formalen Aufnahme von Mitgliedern
    mit nachträglichen Änderungen bzgl. der freiwilligen
    Doppelmitgliedschaft und dem neuen Namen des Vereins (bestimmt in 1.3)

  4. Übernahme der Kosten auf den Verein für diverse .ch SLDs

    1. befreite-dokumente.ch zur Haltung von Dokumenten, herausgegeben vom
      Bund - gestützt auf das BGÖ
    2. drm-nein.ch zum Aufzug einer Webseite als zentralisierte
      Informationsquelle, die spezifisch auf die Schweiz ist und die
      Strömungen, die sich grundsätzlich gegen DRM stellen, zu Wort kommen zu lassen
    3. yescard.ch als Informationsquelle und Anlaufstelle bzgl. der
      Sicherheitslücke der Postcard, die das Klonen derselben erlaubt
  5. Einrichten eines Postfachs für den Chaostreff Zürich, zur
    effizienteren und sichereren Annahme von Briefpost

  6. Ungültigerklärung (Formsache) der CVS-Abstimmung über geheime
    CVS-Abstimmungen, da diese Abstimmung vom Vorstand nicht umgesetzt
    werden kann, zumindest nicht unmittelbar - und damit die Statuten
    verletzt

  7. Ermächtigung des Vorstands um die Möglicheit limitiert Geld ausgeben
    zu können (natürlich rein im Interesse des Clubs ;) - mit
    Kontrollmechanismus, z.B. der Vorschrift Anschaffungen den Mitgliedern
    publik machen zu müssen

  8. Komptenzerweiterung des Vorstands um das Recht darüber zu verfügen,
    wer auf CCC-Interna (intern@ u.a.) Zugriff haben darf - und wer nicht,
    ähnlich des (formfreien?) Verfahrens wie bei der Aufnahme neuer
    Mitglieder

  9. Einführung einer Revisionsstelle zur vorstandsunabhängigen
    Überprüfung unserer Finanzen zzgl. Wahl eines Revisors (vorzugsweise aus
    den Mitgliedern)

  10. Mögliche, generelle Änderungen an den Statuten

    1. Zwecks Präzisierung oder Korrektur der bestehenden und mit den oberen
      Punkten nicht veränderten Statuten.
    2. Diskussion über die Entfernung des Prinzips der Öffentlichkeit
      unserer Finanzen und der Gewährung der Transparenz nur an Mitgliedern
      des Vereins.

Protokoll

Traktandum 0, Begrüssung durch den Vorstand, Ausmachung des Gespräch- und Protokollführenden

  • Der Vorstandsvorsitzende beginnt mit der Begrüssung.
  • Sowohl der Vorstandsvorsitzende, der die Aufgabe der primären
    Vertretung des Vereins inne hat, ist verfügbar, womit er die
    Gesprächsführung übernimmt, genauso wie das schriftführende
    Vorstandsmitglied, so dass dieser die Protokollführung übernimmt.

Traktandum 1, Annahme des Erfastatus

  • Die Grundsatzfrage wird aufgeworfen, ob wir Erfakreis werden
    möchten.
    • Die Frage nach den (materiellen) Vorteilen dieses Schritts wird
      gestellt.
      • Die vergünstigte Eintritte an CCC-Veranstaltungen sind ein
        Vorteil, wird erwähnt.
      • Die Datenschleuder steht jedem Doppelmitglied zu, der dies
        über den Verein wird.
    • Im Konsens wird beschlossen, dass wir Erfakreis werden möchten.
  • Die Frage wird aufgeworfen, ob wir die einfache Mitgliedschaft
    belassen möchten und gleichzeitig die Doppelmitgliedschaft anbieten.
    • Einstimmig wird darüber verfügt.
    • Die Frage nach dem neuen Namen des Vereins wird aufgeworfen; der
      vorstandsseitige Vorschlag ist “Chaos Computer Club Zürich”.
      • Dieser Vorschlag wird zu 8 Stimmen angenommen, bei einer
        Enthaltung und keinen Ablehnungen.
    • Die Frage nach einer offiziellen Abkürzung des Namens des
      Vereins wird aufgeworfen.
      • Eine Diskussion wird entfacht, ob wir diese in den Statuten
        unter “Name und Sitz” überhaupt benötigen; der CCC e.V.
        beschränkt sich ebenfalls auf die staturarische Bezeichnung
        des “Chaos Computer Club”.

        • 8 sind dagegen, dass wir ein Kürzel in die Statuten
          aufnehmen, bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung.
      • Eine Diskussion beginnt darüber, dass wir uns auf eine
        Abkürzung festlegen, die wir einzig verwenden, um uns
        verkürzt zu benennen. Dies ist dann die Abkürzung, welche
        auch die Presse verwenden kann, um in Artikeln verkürzt auf
        uns hinzuweisen.

        • Vorschläge sind CCCZ, CCCZH, CCC-ZH, CCC ZH, “CCC
          Zürich”, C3Z und C3ZH.
          • Diskussion über CCCZH und Varianten
            • 2 verlangen den Bindestrich zwischen “CCC” und “ZH”.
            • Ein anderes Mitglied sagt, dass der Bindestrich
              unästhetisch sei.
          • Diskussion über “CCC Zürich”
            • Wird von einigen abgelehnt als dass es nur
              anfänglich ein Akronym darstellt.
            • Ein Mitglied erwähnt die Problematik des Umlauts
              im “Akronym”, z.B. hinsichtlich einer zu
              reservierenden SLD, zu welcher eine
              Grundstimmung besteht, wonach sich die Abkürzung
              auch in der SLD möglichst verlustfrei,
              unverändert wiedergeben lassen sollte.
          • Diskussion über C3Z
            • Wird gröber als bekloppt-aussehend abgelehnt.
            • Die Anlehnung zum CCC ist nicht deutlich.
          • Diskussion über C3ZH
            • Wird generell aus ähnlichen Gründen wie schon
              C3Z abgelehnt.
          • Diskussion über CCCZ
            • Da wir die Abkürzung nicht in die Statuten
              aufnehmen würden, wären Klagen seitens anderer
              Organisationen, die sich offiziell so abkürzen,
              eher auszuschliessen.
      • Eine Sondierungsabstimmung über die zu verwendende Abkürzung
        wird durchgezogen; jedes Mitglied kann jeder Abkürzung
        maximal eine Stimme zuweisen. Enthaltungen oder Ablehnungen
        werden nicht berücksichtigt, womit auf eine Stichwahl
        hingearbeitet wird.

        • CCCZH, 6 dafür
        • CCC-ZH, 3 dafür
        • CCC ZH, 3 dafür
        • C3Z, einer dafür
        • C3ZH, 0 dafür
        • CCCZ, 0 dafür
        • CCC Zürich, 6 dafür
      • Der Showdown zwischen CCCZH und “CCC Zürich” wird
        durchgeführt, jedes Mitglied kann dabei nur eine Stimme für
        erstere oder zweitere Auswahl abgeben. Auch die Enthaltung
        ist möglich.

          • 6 Stimmen fallen für CCCZH, 3 für “CCC Zürich”.
            Damit sind alle Stimmen abgegeben; es kommt zu
            keinen Enthaltungen.
      • Die Wichtigkeit das Akronym mit einer SLD verbinden zu
        können, wird erwähnt.

          • Es entsteht hierbei noch die Frage, ob wir eine .ch
            oder eine .net SLD beziehen sollten. Diese Frage
            entsteht nebenbei, sie ist nicht Gegenstand der
            Statuten - und wird somit beiseite geschoben.
  • Die Frage nach einem offiziellen Logo wird gestellt. Die Frage wird
    als Statuten-unrelevant beiseite geschoben.

Traktandum 2, Annahme des Mitgliederformulars

  • Als Zweck des Traktandums wird die Vereinfachung für den Vorstand
    neue Mitglieder aufzunehmen angeführt.
    • 8 sind für die Formalisierung der Annahme neuer Mitglieder,
      jemand zeigt sich (mit dem Kommentar der zunehmenden Bürokratie
      keine Zusage geben zu wollen) dagegen.

Traktandum 3, Übernahme der Kosten auf den Verein für diverse .ch SLDs

  • befreite-dokumente.ch, Annahme der Kosten (CHF 27.– / Jahr)
    • Annahme im Konsens
  • drm-nein.ch, Annahme der Kosten (CHF 27.– / Jahr)
    • Die Frage wird abhängig vom Inhalt, auf welcher die SLD zeigt,
      gemacht.
    • Der Vorschlag entsteht, wonach der Verein die Kosten für ein
      Jahr übernimmt.
      • 7 sind damit einverstanden, niemand dagegen; 2 enthalten
        sich der Stimme.
  • yescard.ch, Annahme der Kosten (CHF 27.– / Jahr)
    • Die privat bereits im Sinne des Projekts registrierte SLD
      postcard-sicherheit.ch wird als besser betrachtet.
    • Ein Mitglied ist dafür, drei dagegen die Kosten zu übernehmen.
      Die restlichen Mitglieder enthalten sich der Stimme, womit die
      Übernahme der Kosten für yescard.ch abgelehnt wird.
      • Es wird zunächst abgewartet, ob postcard-sicherheit.ch dem
        Pestcard-Projekt dienlich ist und yescard.ch damit nicht
        sowieso überflüssig wird.
  • Der oben verschobene Wunsch eine SLD zu haben, fällt auf die Wahl
    einer .ch SLD, welche die abgekürzte Vereinsbezeichnung ganz
    aufzeigt.
    • ccczh.ch zu registrieren wird vorgeschlagen.
      • Einstimmig wird die Registrierung und die Übernahme der
        Kosten für diese SLD (CHF 27.– / Jahr) über den Verein
        beschlossen.

Traktandum 4, Einrichten eines Postfachs für den Verein

  • Die Idee der Einrichtung eines Postfachs sowie die Übernahme der
    diesbzgl. Kosten von CHF 20.– pro Jahr werden einstimmig
    angenommen.

Traktandum 5, Ungültigerklärung der CVS-Abstimmung über geheime CVS-Abstimmungen

  • Die CVS-Abstimmung wird für ungültig erklärt - einstimmig.

Traktandum 6, Ermächtigung des Vorstands zur limitierten Geldausgabe

  • Einstimmig wird angenommen, dass der Vorstand Geld ausgeben kann,
    jedoch unter der Bedingung, dass er bis zur nächsten ordentlichen VV
    eine Budgetrechnung aufstellt.
  • Einige Vorschläge der Geldlimite fallen; ein populärer Vorschlag ist
    der, dass der Vorstand maximal CHF 42.– je Monat ausgeben darf,
    unabhängig davon, ob er in vorhergehenden Monaten davon Gebrauch
    macht.
    • Der Vorschlag über die CHF 42.– als Geldlimite wird einstimmig
      angenommen.

Traktandum 7, Kompetenzerweiterung des Vorstands, um Zugriff auf interne Informations-/Kommunikationsinfrastruktur zu geben

  • Der Vorschlag ist, dass der Vorstand entscheidet, welche Mitglieder
    auf interne Informations- oder Kommunikationssysteme des Vereins
    oder des CCC e.V. Zugriff haben dürfen, womit er auch die
    Verantwortung für etwaige Fehlentscheide übernimmt.
    • Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Traktandum 8, Einführung einer Revisionsstelle

  • Es wird erwähnt, dass es üblich sei eine Revisionsstelle zu haben.
  • Damit werden auch die Mitglieder in der Kontrolle der
    Vereinsfinanzen gestärkt.
  • Die Frage wird gestellt, ob wir so eine Stelle wollen.
    • 7 Mitglieder sind dafür, 2 melden sich dagegen. Keiner enthält
      sich der Stimme.
  • Es wird einstimmig darüber verfügt, dass wir die Wahl des Revisors
    verschieben, damit auch nicht-anwesende Mitglieder die Möglichkeit
    haben in diese Position gewählt zu werden.
    • Es wird darüber hinaus entschieden, dass wir die Revisionsstelle
      an ordentlichen Vereinsversammlungen für die Dauer eines Jahres
      wählen, d.h. dass die erste Besetzung mit der nächsten
      ordentlichen VV erfolgt.
  • Die Abstimmung über die Rechnungsperiode, welche die Revionsstelle
    prüft, darüber ob sie jeweils vom 01.01. bis 31.12. sein soll, wird
    durchgeführt.
    • Bei 7 Annahmen, 2 Ablehnungen und keiner Enthaltung erfolgt die
      Zusage hierzu.

Traktandum 9, Mögliche, generelle Statutenänderungen

  • Es gibt keine “generischen” Anpassungen der Statuten, ausser denen,
    die sich durch die o.g. Traktanden ergeben.
  • Über das Gewähren des Transparenzprinzip nur an Mitgliedern, nicht
    gegenüber der Allgemeinheit, wird abgestimmt.
    • 8 sind dafür; jemand enthält sich.

Vorlesen der neuen Statuten und Annahme dieser

  • Die neuen Statuten, im Vorschlag des Vorstands, werden vorgelesen,
    in unwesentlichen Details angepasst und zuletzt einstimmig
    angenommen.

Fürs Protokoll

Schriftführender

Edit 2021-03-03: Link zum Mailinglistenarchiv aktualisiert.