Chaostreff vom 19. November 2014
Dieser Chaostreff wurde als beschlussfähig angekündigt.
Ort, Zeit
- CCCZH, Röschibachstr. 26, 8037 Zürich-Wiedikon
- Zeit: 20:23 bis etwa 21:42 Uhr
Teilnehmende
18 Mitglieder, mit Schwankungen +/-1 (es kommen und gehen Leute), so
dass mehr als 1/5 der Mitglieder da sind.
Rund fünf weitere Leute sind da, die nicht Mitglieder des Vereins sind.
Traktanden
Bau Küche
Antragstext Ari:
Auf jeden Fall werden eine Arbeitsplatte und eine Sammelstelle für leere
Flaschen gebaut. Darüber hinaus ist mein Vorschlag, Wasser vor Ort in Form von
Frisch- und Abwasserkanister zu haben + Spüle und restlichem Zeugs für eine
Küche.
Hier [1] ist eine grobe Skizze, wie ich mir den Teil vorstelle, der mit Wasser
zu tun hat.
Folgendes wär zu besorgen:
- Spüle 80
- Wasserkocher 20
- Kochfeld 70
- 2 Wasserkanister 20l 2*20
- Wägelchen 36
- Kleinkrams/zegs, das ich vergessen hab 64
Σ x_i = 300
Ich werde daher beantragen 300CHF für die Küche auszugeben.
Anhand einer handgemalenen Küchenskizze erläutert Ari seine Küchenpläne.
Aus der Mitgliederbasis erfolgen Meldungen, dass sie an der Umsetzbarkeit
dieses Projekts zweifeln.
Hernani fragt einmal im Volk, spezifisch in der
Bauarbeiterinnen- und Bauarbeiterszene portugiesischer Herkunft, was bei
solchen Installationen übliche (bewährte) Praxis ist.
Es soll in Stehhöhe gebaut werden; weitere Umsetzungsprobleme werden
diskutiert, und weitere Lösungen aufgebracht.
Der CCCZH diskutiert darüber, ob wir wirklich eine Spülmaschine auf
Vorrat einführen möchten: wie bei der Vorratsdatenspeicherung bei BÜPF
und NDG gibt es Voten dafür und dagegen.
Es wird kurz abgestimmt, wer gegen einzelne Gegenstände ist, in der
Liste von Ari. Bei zwei Mitgliedern entsteht der dringende Verdacht,
dass sie Angestellte des VBS sind (um es vorsichtig
auszudrücken), da sie gegen die Installation eines Waschbeckens als
Ganzes sind. Die ketzerische Natur dieses Vorgangs ist kaum zu
übersehen. In der DDR
würden dafür harte Strafen anfallen.
Die Sitzung wird 20:42 auf Grund von Pizzaessvorgängen kurz
unterbrochen.
Es wird Pizza gegessen.
Die Sitzung wird um etwa 20:51 wieder aufgenommen.
Am Rande der Diskussion wird erwähnt, dass an der Luegislandstrasse
(alter Hackerspace) sogar schon einzelne Gabeln mit (Amts-)Schimmel
gefunden wurden: das spricht klar auch für eine Spülmaschine.
Gegen die Kochplatte und eine Mikrowelle hat niemand etwas.
Strittiger Unterpunkt Waschbecken
8 dafür, 7 dagegen; Rest Enthaltungen
Strittiger Unterpunkt Geschirrspüler
Die Mitglieder sind mit überwältigendem Mehr dafür, auch einen
Geschirrspüler einzuführen.
Ergebnis
Der Antrag ist vollständig angenommen: CHF 300 werden dafür reserviert.
Finanzsituation Verein
Ari informiert über die Finanzsituation des Vereins: sie sieht
demokratisch aus.
Dabei wird auch die (ketzerische) Frage nach der Mitgliederzahl
gestellt: der Vorstand gibt an, ihm seien etwas
mehr als 42 Mitglieder bekannt, mit zeitlich abnehmender Ungenauigkeit.
Die diskordianische Natur des Vereins zeigt sich wunderbar im Bereich
des (physischen) Keymanagements: sie entbrennt an der Diskussion um das
Depot der Clubschlüssel, und ob wir dieses jemals wiedersehen.
Ein Mitglied kommt noch hinzu, so dass jetzt 19 stimmberechtigte
Mitglieder da sind.
Hochschulgruppe CCCZH
Antragstext members@
Art. 1, Name und Sitz
Unter dem Namen "Hochschulgruppe Chaos Computer Club Zürich" besteht ein
gemeinnütziger, nicht-kommerzieller Verein im Sinne von Art. 60ff. des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Zürich. Das zu verwendende
Kürzel für den Vereinsnamen ist CCCZH-HG.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Art. 2, Zweck
Der Verein setzt sich in politischer und technischer Hinsicht mit den Chancen
und Gefahren datenverarbeitender Technologien auseinander.
Er setzt sich für das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und
propagiert den schöpferischen und verantwortungsbewussten Umgang mit
Technologie.
Art. 3, Mittel
Der Verein finanziert sich rein über Spendenbeiträge.
Art. 4, Organe
Die Organe des Vereins sind:
* die Vereinsversammlung
* der Chaostreff
* der Vorstand
Art. 5, Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins, das
Grundsatzentscheide fällt. Für eine Statutenänderung ist eine
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.
Die Vereinsversammlung ist insbesondere zuständig für:
* die Abnahme der letzten Rechnung,
* die Neuwahl und Entlassung von Vorstandsmitgliedern,
* den Ausschluss von Mitgliedern,
* die Änderung der Statuten,
* das Festlegen des Mitgliederbeitrages,
* die Aufnahme von Ehrenmitgliedern,
* und die Auflösung des Vereins.
Die ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich im Rahmen der ordentlichen
Mitgliederversammlung des Chaos Computer Club Zürich CCCZH statt. Der Vorstand
kündigt diese mindestens 23 Kalendertage im Voraus unter Angabe der vorläufigen
Traktanden an.
Eine Vereinsversammlung kann auch ausserordentlich, auf Entscheidung des
Chaostreffs hin, unter Angabe der vorläufigen Traktanden, einberufen werden.
Diese hat solchenfalls mindestens 13 Kalendertage im Voraus angekündigt zu
werden.
Art. 6, Chaostreff
Ziffer 1
Ein beschlussfähiger Chaostreff ist ein Treffen von Vereinsmitgliedern und
Interessierten, welcher höchstens ein Mal innerhalb einer Kalenderwoche und
immer öffentlich im Kanton Zürich stattfindet.
Ziffer 2
Jedes Vereinsmitglied kann für eine Kalenderwoche einen Chaostrefftermin
bestimmen, welcher Angaben zu Ort und Zeit enthält. Im Zweifelsfall entscheidet
der Vorstand endgültig über den gültigen Termin.
Ziffer 3
Der Termin und die zu beschliessenden Anträge müssen wenigstens 5 Kalendertage
im Voraus auf den öffentlichen Informations- oder Kommunikationssystemen des
Vereins angekündigt werden.
Ziffer 4
Der Chaostreff kann alle Entscheide fällen, welche den Statuten weder
zuwiderlaufen noch diese zu verändern beabsichtigen und nicht der
Vereinsversammlung obliegen.
Ziffer 5
Der Chaostreff ist per Stimmenmehrheit, bei Beteiligung von mindestens einem
Fünftel der Vereinsmitglieder, beschlussfähig.
Art. 7, Vorstand
Der Vorstand ist das organisatorische, ehrenamtliche Exekutivorgan des Vereins,
das auf die Entscheidungen des Chaostreffs und der Vereinsversammlung hin
agiert.
Er ist bestehend aus fünf Personen und konstituiert sich selber.
Art. 8, Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist jeder natürlichen Person möglich, sofern sie Angehörige
einer Hochschule und Mitglied des Chaos Computer Club Zürich CCCZH ist.
Art. 9, Auflösung des Vereins
Für die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder notwendig. Dieses Geschäft muss traktandiert werden.
Das Vereinsvermögen kommt zur Hälfte dem Chaos Computer Club Zürich CCCZH zu.
Über die andere Hälfte verfügt die Vereinsversammlung. Sie wird einer
studentischen Organisation mit ähnlichen Zielsetzungen vermacht.
Die Diskussion wird vertagt, weil jemand am Zweck des Vereins etwas
ändern will und das ausführlich diskutiert werden muss.
Varia
Finanzunterstützungsanträge
Leviathan: Real-Life-Café
Leviathan will das Real-Life-Café unterstützen,
das sich aus Mangaforum-Kreisen schleust. Es handelt sich um etwa 60
Leute. Ein Mitglied sagt, platzmässig sei das kritisch.
Es entsteht die Grundsatzdiskussion, unter welchen Bedingungen unser
Hackerspace genutzt (ggfs. untergemietet) werden kann.
Leviathan will konkret eine regelmässige
Magic-Session durchführen: ggfs. sollte dafür aber, wie bei der LUGS
auch, Geld fliessen.
Die Diskussion wird vertagt.
Hernani: pEp-Projekt
Hernani zieht den Antrag zurück, da grundsätzlich
Probleme entstehen, wenn wir anfangen Projekte zu unterstützen, die sich
unserer Kontrolle entziehen / nicht (vollständig) CCCZH-Projekte sind.
Ari: Widerstand ist zwecklos
Zwei Zuleitungen sind auf FI zu legen: Ari zeigt dabei
ein Bild eines verkohlten Widerstands. Er setzt sich mit der Verwaltung
in Verbindung.
Hernani: DDR-Nationalhymne
Hernani stellt den Antrag, auf Grund der
DDRÜPF-Geschichte,
die DDR-Nationalhymne zu singen: er stimmt als Einziger dafür. Die
Niederlage ist immens.