Beantwortung zweiter Anfragekomplex BAKOM
[…]
IMSI Catcher gehören zu Überwachungssystemen, die gemäss Art.
32ahttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970160/index.html#a32a
des Fernmeldegesetzes nur von Behörden und nur im Interesse der
öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden dürfen. Gestützt auf die
genannte Grundlage richtet sich für das Anbieten und Inverkehrbringen
der Anlagen nach Art.
16ahttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021019/index.html#a16a
der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) und deren Inbetriebnahme und
Nutzung untersteht gemäss Art.
49-55https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063220/index.html#a49
der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) der
Bewilligungspflicht durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Zu
Ihren Fragen in den beiden E-Mails vom 22. Oktober 2015 können wir Ihnen
gemäss den genannten Regelungen Folgendes mitteilen:· Ziff. 1-4: Anschaffung und Nutzung der in Frage stehenden Geräte ist,
wie bereits ausgeführt, nur unter eingeschränkten Bedingungen zulässig;
Beispiele Art.
16ahttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021019/index.html#a16a
(insbesondere Abs. 2 und 3) FAV und Art.
51https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063220/index.html#a51
FKV. Diese Einschränkungen dienen unter anderem der Störungsvermeidung
(siehe auch Art.
54https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063220/index.html#a54
FKV). Das BAKOM betreibt für den Fall von Störungen eine
Meldestellehttp://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00589/index.html?lang=de.
Störungen im Mobilfunknetz werden oft von den
Fernmeldediensteanbietern gemeldet. Gemäss der zitierten Quelle (2)
hat die Kantonspolizei Bern übrigens keinen IMSI Catcher.· Ziff. 5-8: Die Beantwortung der weiteren Fragen ergibt sich ebenfalls
aus der genannten Regelung. Eine Pflicht das BAKOM über
Anschaffungspläne zu unterrichten, besteht gemäss den erwähnten
Bestimmungen nicht. Verkäufer brauchen hingegen für das Anbieten und
Inverkehrbringen ebenfalls eine Bewilligung (Art. 16a Abs.
3https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021019/index.html#a16a
FAV) und dürfen die Anlagen auch nur bestimmten Behörden offerieren
(Art. 16a Abs. 1 und
2https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021019/index.html#a16a
FAV). Aus den genannten Vorschriften geht ausserdem hervor, dass dem
BAKOM detaillierte Angaben (Art. 50 Abs. 1
FKVhttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063220/index.html#a50)
zu den Anlagen vorliegen. Eine Pflicht, das BAKOM über den Einsatz der
Geräte zu informieren, ist nicht vorgesehen. Wir weisen aber nochmals
darauf hin, dass die Nutzung der Geräte einzig Behörden für den Schutz
der öffentlichen Sicherheit erlaubt ist sowie, dass ihr konkreter
Einsatz neben der Bewilligung des BAKOM eine Anordnung und die
Genehmigung weiterer Behörden voraussetzt (Staatsanwaltschaft mit
Zustimmung einer richterlichen Behörde, siehe Art. 269 ff. der
Strafprozessordnunghttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html#a269).Wir hoffen wiederum, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben. Bei
weiteren Fragen, rufen Sie doch bitte einfach an.[…]
23.10.2015: Bestätigung zweiter Anfragekomplex BAKOM
[…]
Wir bestätigen den Eingang Ihrer beiden E-Mails vom 22. Oktober 2015.
Vielen Dank für Ihre Anfragen.Wir können Ihnen derzeit mitteilen, dass die Beantwortung auf Grund von
Abwesenheiten und der bestehenden Arbeitsbelastung einige Tage in
Anspruch nehmen wird.[…]
22.10.2015: Nachfragen IMSI-Catcher @ BAKOM [Korrektur]
Oups, ein paar Flüchtigkeitsfehler hier; richtig ist dieser Abschnitt
so:–
Somit ein paar weitere Zusatzfragen 3-8 noch hierzu:
(3) Was macht das BAKOM hier, um zu verhindern, dass konkret in Bern und
Zürich Störungen des Handy-Netzes stattfinden?
(4) Werden IMSI-Catcher-Einsätze seitens der Kantonspolizeien oder auch
anderer Stellen jemals beantragt oder zumindest angekündigt?
(5) Wurde das BAKOM über Anschaffungspläne staatlicher Stellen (auf
Ebene Bund, Kanton oder Gemeinde) informiert?
(6) Ist dem BAKOM bekannt, was für Geräte Bund, Kantone oder Gemeinde
besitzen?
(7) Ist dem BAKOM bekannt, in welcher Häufigkeit und für welchen Zweck
jeweils IMSI-Catcher seitens staatlicher Stellen eingesetzt werden?
(8) Weiss das BAKOM von privaten Betreibern von IMSI-Catchern?
–[…]
22.10.2015: Nachfragen IMSI-Catcher @ BAKOM
[…]
Danke für die aufschlussreiche[n] Antworten und die vielen Links: sehr
gut!In artverwandter Sache noch, wenn wir schon dabei sind:
Wie sieht das eigentlich mit dem Betrieb von IMSI-Catchern aus? Hier
wird ja auch aktiv (regional) ins Netz eingegriffen.Ich habe gesehen, dass das unter dem Titel “Gespräche abhören - wie
funktioniert das?” beim BAKOM schon Thema war:http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/04619/04623/index.html?lang=de
Nun wissen wir ja, dass gewisse offizielle Stellen, wie die KaPo Zürich
[1] und die KaPo Bern [2] sich IMSI-Catcher angeschafft haben, auch wenn
sich diese Stellen im Detail (über Technik und Einsatzhäufigkeit, -zweck
und -gebiet) verdeckt geben.Uns ist keine ausreichende legale Grundlage bekannt, die bereits in
Kraft getreten wäre und die es diesen Stellen erlauben würde, solche
Abhöreinrichtungen zu betreiben.Schliesslich muss ja auch beachtet werden, dass durch den Betrieb eines
(stark strahlenden) IMSI-Catchers einerseits Gespräche abgehört werden
können (funktional ist das ein passiver Vorgang), andererseits aber auch
Gespräche in einem besteimmen [sic!] Umrkeis gestört werden können
(funktional ist dieser Vorgang aktiv), wenn auch technisch in beiden
Fällen ein Frequenzsspektrum genutzt wird, das eigentlich konzessioniert
ist und es auch im ersten Fall (bei Fehlern) zu Verletzungen von
Prinzipien der Netzneutralität kommen kann, so dass man nicht oder nur
unzureichend stabil telefonieren oder Datenverbindungen nutzen kann.An einer Konferenz 2014 der Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte,
organisiert seitens der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität KOBIK, hatten wir kürzlich die durch eine
Management-Person vertretene Swisscom gefragt, ob denn etwa die KaPo
Zürich ankündigen würde, wenn sie vor hätte, IMSI-Catcher in bestimmen
Regionen einzusetzen. Die Antwort war ein kurzes und knappes “nein”,
andererseits würde man es schon merken, wenn es zu Störungen im Netz
käme.Somit ein paar weitere Zusatzfragen 3-6 noch hierzu:
(3) Was macht das BAKOM hier, um zu verhindern, dass konkret in Bern und
Zürich Störungen des Handy-Netzes stattfinden?
(4) Werden IMSI-Catcher-Einsätze seitens der Kantonspolizeien oder auch
anderer Stellen jemals beantragt oder zumindest angekündigt?
(5) Wurde das BAKOM über Anschaffungspläne staatlicher Stellen (auf
Ebene Bund, Kanton oder Gemeinde) informiert?
(6) Ist dem BAKOM bekannt, was für Geräte Bund, Kantone oder Gemeinde
besitzen?
(7) Ist dem BAKOM bekannt, in welcher Häufigkeit und für welchen Zweck
jeweils IMSI-Catcher seitens staatlicher Stellen eingesetzt werden?
(7) Weiss das BAKOM von privaten Betreibern von IMSI-Catchern?
[…][1] http://www.nzz.ch/zuerich/kantonspolizei-setzt-bald-imsi-catcher-ein-1.18205253
[2] http://www.inside-it.ch/articles/41773
21.10.2015: Beantwortung Zugangsgesuch BAKOM
[…]
Die Zulässigkeit des Empfangs von Funkaussendungen ohne Einschränkungen
gehört zu den an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) häufig
gestellten Fragen. Das Thema ist deshalb auch auf unserer
Webseite http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/faq/00702/03880/index.html?lang=de
behandelt. Legal können bestimmte, sogenannte öffentliche Frequenzen
abgehört werden. Diese allgemeine Regel gilt ebenfalls für das unten
genannte Unternehmen Wavecom Elektronik AG. Dokumente, die Ihrem Gesuch
entsprechen, liegen nicht vor.1) Die Nutzung des Frequenzspektrums ist konzessionspflichtig. Hingegen
ist der Empfang von Aussendungen grundsätzlich von der
Konzessionspflicht ausgenommen, weil er keine eigenständige Nutzung
darstellt und keine separate Frequenzplanung erfordert. Zu den
Frequenzen, die ohne Einschränkung abgehört werden können, gehören
beispielsweise diejenigen des CB-Funks, des Amateurfunks und des
Flugfunks. Als nicht-öffentlich gelten Frequenzen der Polizei, aber auch
die häufig von Unternehmen verwendeten Frequenzen des mobilen
Landfunks http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01561/index.html?lang=de.
Weil für den Empfang von Funkaussendungen keine Konzession notwendig
ist, beschränken sich die Kompetenzen des BAKOM im Wesentlichen auf die
Prüfung von Eigenschaften verwendeter Empfangsgeräte, für welche keine
besonders hohen Anforderungen bestehen. Strafverfahren sind daher
selten.2) Mit den Ausführungen unter Ziffer 1 wird die Beantwortung des zweiten
Gesuchteils bereits vorweggenommen. Auch wenn das Abhören von
nicht-öffentlichen Frequenzen strafbar ist, können wir Ihnen im Sinne
einer Auskunft mitteilen, dass das Abhören von gewissen
nicht-öffentlichen Frequenzen durch Privatpersonen ohne besonders hohe
Fachkenntnisse oder besonders hohen Aufwand möglich ist.Wir hoffen, Ihnen mit diesen ergänzenden Informationen gedient zu haben.
Eine Klarstellung https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/medien/interviews-und-stellungnahmen/stellungnahme-des-uvek-zu-einem-artikel-der-aargauer-zeitung.html
zu Artikeln der Aargauer Zeitung in diesem Themenbereich findet sich auf
der Webseite des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK), wo die auch im unten genannten Artikel
erwähnte Informationsnotiz des BAKOM zu finden ist, in welcher die
Zuständigkeiten betreffend Straftaten in diesem Aufgabengebiet erläutert
werden (Ziffer 2.2. und Anhang). Falls Sie weitere Fragen haben, rufen
Sie doch bitte einfach an.[…]
21.10.2015: Zweite Bestätigung BAKOM
[…]
Vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Wir bestätigen den Eingang Ihres Gesuchs und werden uns möglichst
umgehend wieder bei Ihnen melden.Mit freundlichen Grüssen
[…]
20.10.2015: Hinweis auf Antwortfrist @ BAKOM
[…]
Das geht i. O. sofern dies im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Frist von 30 Tagen [eigentlich 20 Tage] geschieht.Wer ist die zuständige Fachstelle bzw. Ansprechperson, damit wir uns da
ggfs. direkt melden können?Besten Dank!
[…]
20.10.2015: Bestätigung BAKOM
[…]
Vielen Dank für die Zustellung Ihrer unten genannten E-Mail, die wir zur
Stellungnahme an die zuständige Fachstelle weitergeleitet haben. Die
Beantwortung kann aufgrund der zahlreichen Anfragen, die täglich bei uns
eintreffen, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wir danken für Ihr
Verständnis.Freundliche Grüsse
[…]
19.10.2015: Nachhaken @ BAKOM
Sehr geehrte Damen und Herren
Können Sie bestätigen, dass Sie dieses Zugangsgesuch erhalten haben?
Besten Dank!
Freundliche Grüsse
[…]
14.10.2015: Zugangsgesuch @ BAKOM
Sehr geehrte Damen und Herren
Der folgende Artikel fällt auf:
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/warum-wird-spionagefirma-wavecom-geschuetzt-129642245
Wir bitten Sie in dem Zusammenhang um Zugang zu amtlichen Dokumenten
(E-Mails, interne Spezialregelungen usw.) gemäss Bundesgesetz über das
Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung BGÖ, welche(1) begründen, weshalb es der Firma Wavecom in Bülach erlaubt ist,
private Kommunikation unbehelligt abzufangen. Auch für Schulungs- und
Demononstrationszwecken.(2) bescheinigen, dass es auch jeder weiteren natürlichen oder
juristischen Person in der Schweiz möglich ist, private Abhöranlagen zu
betreiben und damit vertrauliche Kommunikation abzufangen und
auszuwerten.Besten Dank für jede Antwort.
Für den Chaos Computer Club Schweiz (CCC-CH)
[…]