Befreite-dokumente.ch
Nach dem Beispiel von befreite-dokumente.de soll befreite-dokumente.ch eine Plattform werden, welche dazu dienen soll alle gewünschten “Amtlichen Dokumente” aufzubewahren.
Diese sog. “Amtlichen Dokumente” von Institutitionen des Bundes oder zumindest solcher, die im Auftrag des Bundes agieren, zeigen auf wie der Bund in verschiedener Hinsicht funktioniert.
Als gesetzliche Grundlage gilt das (noch) inkraftzusetzende BGÖ, dem BundesGesetz über das Öffentlichtkeitsprinzip der Verwaltung.
Beispiele / Ausnahmen
Es ist neben (bisher internen) organistarischen Verordnungen beispielsweise auch denkbar, dass technische Verordnungen der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht werden können.
Ausnahmen der sog. “Amtlichen Dokumente” können hier eingesehen werden. Dies sind z.B. Verordnungen, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder als weiteres Beispiel Geheimhaltungspflichten verletzen.
Die Plattform
Zwar soll der Bund auch selber Dokumente öffentlich stellen können, z.B. über das WWW, doch muss er dies nicht.
Dieses Portal soll uns ermöglichen alle freizugebenden Dokumente, die uns und andere Benutzer dieses Portals interessieren, eigenhändig öffentlich zu stellen.
Da eine Einsichtnahme, insbesondere, wenn sie besonderen Aufwand verursacht (wenn Du z.B. eine Kopie verlangst), Geld kosten kann, kann der Bundesrat Gebühren festlegen.
Eine solche Plattform würde unnötige, doppelte Ausgaben vermeiden und auch den Bund dadurch entlasten, dass gewisse Dokumente mit der Zeit - dank der Plattform - nicht stark angefragt würden.
Thomasb hat die Domäne befreite-dokumente.ch vorsorglich für dieses Projekt registriert.
befreite-dokumente.ch ist ein Projekt des CCCZH (in inhaltlicher Hinsicht) und Trash.net (hinsichtlich der Infrastruktur).
Evtl. wird es zu einer Abstimmung bzgl. Aussehen und Funktionalität des Portals mit dem CCC und/oder dem FoeBuD kommen, die befreite-dokumente.de betreiben.
Startschuss
Der Bundesrat hat das Gesetz als bereit für die Inkraftsetzung am 1. Juli 2006 angesehen; verbindlich ist dies nicht.
Dann oder wann: egal; Ziel ist es, die Plattform startklar auf den jeweiligen Termin der Inkraftsetzung zu haben und dann sogleich die ersten Anfragen zu formulieren.
Links
- http://www.befreite-dokumente.ch (in einer einfachen statischen Version am Laufen)
- http://www.befreite-dokumente.de (die deutsche Plattform in Betrieb)