15. Tätigkeitsbericht des EDÖB
Der 15. Bericht des EDÖB ist im Netz (PDF).
Nachfolgend in einer Auswahl von Themen:
Biometrische Merkmale in Reisepässen
- EDÖB anerkennt Nützlichkeit der Biometrie zur besseren Authentifizierung.
- Sieht die Notwendigkeit einer zentralisierten Datenspeicherung nicht.
- Distanziert sich vom Ausweisgesetz in der Form.
- Hatte Staatspolitische Kommissionen des SR und NR über eigenen Standpunkt informiert.
Volkszählung 2010 mittels sedex-System
- sedex steht für secure data exchange und basiert auf einer PKI.
- Soll gemäss EDÖB und einer Vorführung im Prototyp sicher sein.
- Technische Spezifikation: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/00/sedex/02.html
Schwarze Liste von Personen, die sich ungebührlich verhalten
- Von Hotel- und Gaststättenbetreiber gefordert: private zentrale Datenbank
- EDÖB geht damit einig, sofern die “schwarzen Schafe” darüber informiert werden und nur die notwendigen Infos über diese Personen geführt werden, im Sinne der Zweckbindung.
- EDÖB bietet in Anhang 4.1 eine Empfehlung was die Kriterien sein sollten für eine Eintragung in eine solche Datenbank.
Datenschutz und Mikrodrohnen
- Es werden damit auch Geräte wie der Quadrokopter gemeint.
- BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) wird möglicherweise eine gesetzliche Grundlage dafür vorschlagen Geräte mit weniger als 30kg anmeldepflichtig zu machen.
- Zusammenarbeit mit dem EDÖB wird erfolgen.
Über datenschutzfreundliche Videoüberwachung
- Videoüberwachung mit unkenntlich gemachten Gesichtern durch Verschlüsselung.
- Entschlüsselung nur im Falle von Straffällen
- Möglichkeit der Entschlüsselung nur wenigen Personen möglich
- Verteilung der Veranwortung dafür mind. 2 Personen, im Sinne eines Vier Auge-Prinzips der Kontrolle.
- Möglichkeit der Entschlüsselung nur wenigen Personen möglich
- Entschlüsselung nur im Falle von Straffällen
Ungesicherte Datenübertragung zu Zoll- und Polizeibehörden per E-Mail
- Geschieht aktuell von Flugplätzen in der Schweiz ohne eigenen Zoll aus.
- EDÖB sieht eine Datenschutzerklärung für notwendig an.
- Sicherung der Daten betrachtet er aber als nicht notwendig an.
- EDÖB sieht eine Datenschutzerklärung für notwendig an.
Privates Forschen nach Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzwerken
- Wird von EDÖB nicht unterstützt
- Er bemängelt mangelnde rechtliche Grundlage das Telekommunikationsgeheimnis zu umgehen
- Treu + Glauben, Zweckbindung und Transparenz (Filesharer werden über diese Sammlung nicht orientiert) sowieso nicht sichergestellt
- Beispiel einer solchen und vermutlich gemeinten Firma im Beispiel: Logistep AG